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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 2/01 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34, EStG § 24 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Mitwirkungspflicht, Aufklärungspflicht, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | 1. Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht, wenn er eine Abfindung erhält, diesbezüglich nur die Erklärungsvordrucke ausfüllt und keine zusätzlichen Erläuterungen über die Abfindung und deren Rechtsgrundlagen macht mit der Folge, dass bei einer Verschuldensabwägung im Rahmen der Prüfung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 eine Bescheidänderung rechtens sein kann? - 2. Ist eine Abfindung / Entschädigung ermäßigt zu besteuern (Zusammenballung ?), wenn der (frühere) Arbeitgeber neben der Einmalzahlung in späteren Jahren noch Zahlungen zur befreienden Lebensversicherung etc. leistet? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3152/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 2/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 06 65 |