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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 40/00 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Anschaffungskosten, Vermögensübergabe, Dauernde Last, Eigennutzung |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage nach § 10 e EStG, wenn der Übernehmer die von den Eltern übertragene Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Sind im Zusammenhang damit auf Lebenszeit der Übergeber vereinbarte wiederkehrende Zahlungen keine Versorgungsleistungen, sondern mit dem Barwert zu berücksichtigende Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 10.11.1999 X R 10/99, BFH/NV 2000, 645)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.08.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VII 221/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.02.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 40/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |