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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 56/08 (BFH) |
§§: | FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FördG § 3 Satz 2 Nr. 3, EStG § 7 Abs. 4, AO § 180 Abs. 2, AO1977§180Abs2V § 1 Abs. 1, FördG § 4 |
Schlagwörter | Wohnungseigentümergemeinschaft, Klagebefugnis, Kaufpreisaufteilung, Mehrfamilienhaus, Sanierung, Bauträger, Sonderabschreibung, Absetzung für Abnutzung |
Rechtsfrage: | 1. Klagebefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Von Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die zur gemeinsamen Geschäftsführung berufenen Wohnungseigentümer, erhobene Anfechtungsklage mangels Klagebefugnis unzulässig? - 2. Erwerb eines sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses und Veräußerung der durch Aufteilung des Objekts entstandenen Eigentumswohnungen mit Sanierungsverpflichtung: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Sonderabschreibung (§ 3 Satz 2 Nr. 3, § 4 FördG) und lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) gemäß § 180 Abs. 2 AO i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO? Vom Kaufvertrag abweichende Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanierungsleistung? Bewertung der Sanierungskosten nach den Einstandskosten des Bauträgers? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 565/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 56/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 33 74 |