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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/04
§§: AO 1977 § 357 Abs. 1, AO 1977 § 357 Abs. 3, AO 1977 § 362 Abs. 1, BGB § 133
Schlagwörter Rechtsmitteleinlegung, Einspruchsrücknahme, Auslegung, Willenserklärung
Rechtsfrage: Auslegung eines eingelegten Rechtsmittels: Ist ein Einspruchsschreiben eines fachkundigen Bevollmächtigten (Steuerberater), mit dem ausdrücklich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt wird, ohne eine Begründung oder einen diesbezüglichen Antrag zu stellen, das aber in einem weiteren Absatz einen Erlassantrag der Kirchensteuer enthält, in Bezug auf den Umfang des Einspruchsbegehrens auslegungsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.07.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 100/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2007
Erledigungs-Az: IV R 35/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 17