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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 h Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 a, GG Art. 19 Abs. 4 |
Schlagwörter | Zinsschranke, Verfassungsmäßigkeit, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Sind die Vorschriften des § 4 h Abs. 1 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRG) vom 14.8.2007 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 sowie des § 8 a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. "Zinsschranke" mit dem Grundgesetz vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3390/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 18 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.08.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 2/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 45 |