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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 33/14 (BFH) |
§§: | AEUV Art. 266, FGO § 74, AO § 236 |
Schlagwörter | Zucker, Zinsen, Aussetzung des Verfahrens, EG, EU |
Rechtsfrage: | Berechnung der Produktionsabgabe Zucker (B-Abgabe) für das Zuckerwirtschaftsjahr 2002/2003 und der Zinsen. Hätte das FG das Verfahren aussetzen müssen, weil der EuGH mit Urteil den zuständigen Gemeinschaftsorganen eine Neuregelung nach Ungültigerklärung der VO (EG) Nr. 1193/2009 aufgegeben hat? - Sind die vom HZA auf die erstatteten Beträge zu zahlenden Zinsen ab dem Tag der Rechtshängigkeit oder ab dem Tag der Zahlung der Beträge zu berechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 477/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 33/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 76 |