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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 37/12 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Umqualifizierung, Vermietung, Liebhaberei |
Rechtsfrage: | Abzug von Schuldzinsen bei Umqualifizierung von einer Vermietungstätigkeit hin zur Liebhaberei - Sind Schuldzinsen mit Blick auf die Änderung der Rechtsprechung zu nachträglichen Schuldzinsen durch das BFH-Urteil vom 20.6.2012 IX R 67/10, BFHE 237 S. 368, die wirtschaftlich auf die Zeit nach Umqualifizierung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei entfallen, insoweit abziehbar wie sie es auch im Falle einer Veräußerung des Grundstücks im Zeitpunkt der Umqualifizierung gewesen wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.07.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4673/08 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 32 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 37/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 14 08 |