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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 16/15 (BFH)
§§: AO § 176 Abs. 1 Nr. 3, UStG 1999 § 14, UStG 2005 § 14 c Abs. 1, UStG 1999 § 17 Abs. 1, UStG 1999 § 15
Schlagwörter Rechnungsberichtigung, Änderung der Rechtsprechung, Steuerbescheid, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte, wenn der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das BFH-Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97 (BFHE 185 S. 536, BStBl 1998 II S. 695) § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen steht? - 2. Ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn der Leistende seine Rechnung mit dem unrichtigen Umsatzsteuerausweis berichtigt und im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.11.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 238/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2016
Erledigungs-Az: V R 16/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 70