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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/19 (BFH)
§§: ErbStG § 9, GG Art. 3, ErbStG § 19 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Steuerpause bei der Erbschaftsteuer in der Zeit vom 1.7. bis 9.11.2016 - Zur Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung: Ist für Erbfälle ab dem 1.7.2016, nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50), bis zur Verkündung des "Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (BGBl 2016 I S. 2464; ErbStAnpG 2016) eine Erbschaftsteuerpause eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.11.2018
Vorinstanz/AZ: 7 K 3022/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2021
Erledigungs-Az: II R 1/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 18 10