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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/19 (BFH)
§§: EStG § 15 b Abs. 1, EStG § 15 b Abs. 2 Satz 2, EStG § 20 Abs. 2 b
Schlagwörter Steuerstundungsmodell, Vorgefertigtes Konzept, Gestaltung, Fremdfinanzierte Inhaberschuldverschreibung
Rechtsfrage: Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15 b EStG im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen: Wie ist - im Hinblick auf das zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15 b Abs. 1 EStG ergangene BFH-Urteil vom 17.1.2017 VIII R 7/13 (BFHE 256 S. 492, BStBl 2017 II S. 700) - der die Annahme einer modellhaften Gestaltung hindernde Grad der individuellen Abweichung vom vorgefertigten Konzept i.S. des § 15 b Abs. 2 Satz 2 EStG zu definieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2019
Vorinstanz/AZ: 7 K 739/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2023
Erledigungs-Az: VIII R 10/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 10 49