Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 49/17 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 4, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, AO § 163, HGB § 252
Schlagwörter Land- und Forstwirtschaft, Billigkeitsmaßnahme, Aktivierung, Feldinventar, Bindungswirkung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? Kann die Genehmigung der Nichtaktivierung versagt werden, weil die bestandskräftige Billigkeitsmaßnahme, mit der auch der Übergang von der bisherigen Aktivierung zur Nichtaktivierung genehmigt wurde, evtl. rechtswidrig war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 31.05.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 249/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 24 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2020
Erledigungs-Az: VI R 49/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 05 29