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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/05
§§: AO 1977 § 152
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Jahressteuererklärung, Festsetzung, Ermessensentscheidung
Rechtsfrage: Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer: Darf der Verspätungszuschlag bereits vor Erlass des zugehörigen Steuerbescheids durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden? Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 1250 Euro bei einer zu einer Steuerrückerstattung von 525 Euro führenden Einkommensteuerveranlagung ermessenwidrig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.06.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 2199/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 22/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 74