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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 32/02 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Mietverhältnis, Angehörige, Fremdvergleich, verbilligte Miete, Nebenkosten, Studiengebühren, Sonderausgabe |
Rechtsfrage: | 1. Mietverhältnis unter nahen Angehörigen: Durfte dem Mietverhältnis mit dem studierenden Sohn am Maßstab des Fremdvergleichs allein wegen verbilligter Miete und verbilligter Nebenkosten die steuerliche Anerkennung versagt werden? 2. Studiengebühren an einer privaten Hochschule (Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung) nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 9791/97 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 398 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 55 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 32/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 21 95 |