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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 40/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, FGO § 96 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zuordnung, Wirtschaftsgut, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Aufzeichnungen, Beweis |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einem im Rahmen einer nebenberuflich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit als Zweitwagen genutzten PKW in den Streitjahren 2003 und 2004 um gewillkürtes Betriebsvermögen, weil anhand nachträglich erstellter Aufzeichnungen über die Nutzung des PKW nachgewiesen wurde, dass dieser in den Vorjahren zurecht dem Betriebsvermögen zugeordnet wurde? Sind einem Steuerpflichtigen Beweiserleichterungen zu gewähren, wenn er im Vertrauen auf die bisherige Rechtsauffassung des Finanzamts keine zeitnahen Aufstellungen mehr aufbewahrt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2646/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 40/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |