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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, AO § 93 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Auskunftsersuchen, Außenprüfung, Dritter, Apotheke, Datenschutz
Rechtsfrage: Stellt eine schriftliche Ankündigung seitens des FA, für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen im Rahmen einer Apothekenprüfung ein diesbezügliches schriftliches Auskunftsersuchen i.S. von § 93 Abs. 1 Satz 1 AO an einen Dritten zu stellen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns dar, wenn die mit dem beabsichtigten Auskunftsersuchen begehrte Information über die Aufteilung nach rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten nicht zu einer Aufklärung der vom FA angesprochenen Umsatz- und Gewinndifferenzen beitragen kann? Verstößt das FA mit dem Auskunftsverlangen gegen die Datenschutz-Grundverordnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.03.2019
Vorinstanz/AZ: 9 K 9069/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2021
Erledigungs-Az: X R 25/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 13 40