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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 31/19 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AO § 18 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Freiberufler, Steuererklärung, Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Setzt die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei dem für die gesonderte Feststellung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus selbständiger Arbeit zuständigen Finanzamt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer in Gang, wenn die Erklärung zu den Feststellungsakten genommen und nicht an das für die Einkommensteuerfestsetzung zuständige Finanzamt weitergeleitet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.06.2019
Vorinstanz/AZ: 9 K 49/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2021
Erledigungs-Az: VIII R 31/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 09