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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 19/11 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. f |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, Aufsichtsrat, Aktie, Rückübertragung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Halbeinkünfteverfahren |
Rechtsfrage: | Liegt in der Ausübung eines einem Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft zuvor eingeräumten Rechts, von der Gesellschaft erworbene Aktien zu einem zuvor festgelegten Mindestpreis an die Gesellschaft zurückzugeben, ein geldwerter Vorteil, wenn der Verkehrswert der Aktien bei Rückgabe unter den vereinbarten Rückkaufpreis gesunken ist? Besteuerung des geldwerten Vorteils bei den Einkünften aus Kapitalvermögen unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 324/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 24 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 19/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 21 72 |