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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 33/09 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a |
Schlagwörter | Investmentfonds, Sondervermögen, Verlust, Veräußerung |
Rechtsfrage: | Ist § 8 b KStG im Streitjahr 2002 auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3474/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 17 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 33/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvL 5/08 (BFH-Beschl. v. 7.4.2010) - Das Verfahren I R 33/09 wird fortgeführt (Beschluss vom 21.05.2014), nachdem das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvL 5/08 durch Beschluss vom 17.12.2013 entschieden hat. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 25 06 |