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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 27/11 (BFH)
§§: SpVStG Hamburg § 1 Abs. 3, SpVStG Hamburg § 12, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 3 Abs. 1, AO § 69
Schlagwörter Spielvergnügungsteuer, Bemessungsgrundlage, Hamburg, Haftung, Gesetzgebungskompetenz
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer - kalkulatorische Abwälzbarkeit der Steuer: Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern weitergespielt werden? War die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen als Haftungsschuldner fehlerhaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.04.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 132/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 97
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision