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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 15/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sonderbetriebsvermögen, Anteil, Komplementär, Kapitalgesellschaft, Stille Reserven |
Rechtsfrage: | Gehört die Beteiligung des alleinigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH auch dann zu dessen Sonderbetriebsvermögen, wenn zwar die Führung der Geschäfte der KG gegenüber den von der Komplementär-GmbH unterhaltenen eigenen Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung ist, die Gesellschaft jedoch von dem Kommanditisten gezielt zur Gründung einer (gewerblich geprägten) Einmann-GmbH u. Co. KG genutzt wurde, um in diese Immobilien aus einem ruhenden Gewerbebetrieb ohne Aufdeckung stiller Reserven überführen zu können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 02.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1232/15 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 15/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 02 81 |