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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1756/02 (BVerfG)
§§: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, EStG § 37 Abs. 3, AO § 233 a
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Einkommensteuervorauszahlung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Verzinsung, Frist, Steuerzinsen
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage; keine Anhebung der Einkommensteuervorauszahlungen nach Ablauf der 15-Monatsfrist, auch wenn der Antrag vor Fristablauf gestellt worden ist.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.07.2002
Vorinstanz/AZ: X R 65/96
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2002 S. 1567
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 02 38
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.03.2005
Erledigungs-Az: 2 BvR 1756/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2005 S. 179