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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 1/09 (BVerfG)
§§: GG Art. 76 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, KStG 1999 § 54 Abs. 9 Satz 1 Fassung: 1999-12-22, KStG 1999 § 23 Abs. 2 Satz 5 Fassung: 1999-12-22, GG Art. 100 Abs. 1
Schlagwörter Verfassung, Normenkontrolle, Körperschaftsteuer, Steuersatz, Umwandlung, Übernahmegewinn, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Demokratieprinzip, Vermittlungsausschuss, Parlamentsvorbehalt, Gesetzgebung, Bundestag, Anrufung, Auftrag
Rechtsfrage: Verstößt § 54 Abs. 9 Satz 1 KStG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999 gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG? - Normenkontrollverfahren -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 27.08.2008
Vorinstanz/AZ: I R 33/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 42 88
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 15.01.2019
Erledigungs-Az: 2 BvL 1/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 00 53