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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/06
§§: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, AO 1977 § 361 Abs. 2, AO 1977 § 5, FGO § 102
Schlagwörter Fortsetzungsfeststellungsklage, Ermessen, Zulässigkeit
Rechtsfrage: Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage: Erfasst § 102 FGO auch den Fall, dass die Behörde ihr Ermessen nicht ausgeübt hat? Ist eine Ergänzung hinsichtlich der Ermessenserwägungen (noch) möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.04.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 121/06 KA
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1225
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2007
Erledigungs-Az: I R 43/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 23