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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 29/05 |
§§: | EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 6, EStG 1997 § 13 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Hausgarten, Entnahme, Steuerbefreiung, Nutzungsänderung |
Rechtsfrage: | Steuerbegünstigte Entnahme des zur Altenteiler-Wohnung gehörenden Grund und Bodens: Ist für die Bestimmung des Umfangs des zur Altenteiler-Wohnung gehörenden Grund und Bodens i.S. von § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. allein auf die Nutzung im Zeitpunkt der Entnahme abzustellen oder ist eine spätere Nutzungsänderung (hier: vier Monate nach der Entnahme), die bereits vor dem Entnahmezeitpunkt beabsichtigt war, zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 114/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 29/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 67 |