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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 64/02 |
§§: | DBA CHE Art. 15 a Abs. 1 Satz 4, DBA CHE Art. 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Schweiz, Umzug, Doppelbesteuerung, Wohnsitz |
Rechtsfrage: | Abwanderregelung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz aus familiären Gründen: Ist die Besteuerung eines deutschen Arbeitnehmers, der im Laufe des Streitjahres seinen Wohnsitz aus familiären Gründen in die Schweiz verlegt hat, nach der Abwanderregelung in Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht nur mit 4,5 v.H. der Bruttovergütung gemäß Art. 15 a Abs. 1 Satz 4 DBA Schweiz vorzunehmen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.08.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 297/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 13 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 64/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 24 |