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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 45/17 (BFH) |
§§: | GewStG § 7, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2, AO § 42 |
Schlagwörter | Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Geringfügige Beschäftigung, Kraftfahrzeug, Nutzungsüberlassung, Privatnutzung, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Sind die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird und diesem damit auch eine freie und unbegrenzte (private) Nutzung ohne Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung ermöglicht wird? Entsprechen Inhalt und Durchführung des Arbeitsvertrags noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2546/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.10.2018 |
Erledigungs-Az: | X R 44-45/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Im Revisionsverfahren X R 45/17 wurde das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2012 bis 2014 abgetrennt und zuständigkeitshalber an den V. Senat des BFH abgegeben (Beschluss vom 2.10.2018 X R 45/17, NV). Das Verfahren wird unter dem Az. V R 31/18 geführt). -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 34 |