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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 3/08 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Fortbildung zur Handelsfachwirtin nach Abschluss der Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel um ein Ausbildungs- oder um ein Arbeitsverhältnis? Wie wirkt sich ein ggf. neben der Berufsausbildung ausgeübtes Arbeitsverhältnis auf die Berechnung des Grenzbetrages aus? Ist die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit auch im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 05.09.2007
Vorinstanz/AZ: III 610/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2010
Erledigungs-Az: III R 3/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 18