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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 41/03 |
§§: | BewG § 152, BewG § 138, BewG § 146 Abs. 6, BewG § 146 Abs. 7, JStG 1997 Art. 32 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Grundbesitz, Gesetz, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die in § 152 BewG angeordnete (rückwirkende) Anwendung des BewG (i.d.F. des JStG 1997) zur sog. Bedarfsbewertung auf vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes verwirklichte Tatbestände verfassungskonform? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5390/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1521 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 41/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |