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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 17/96
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4, FGO § 96 Abs. 2
Schlagwörter Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigende Absetzung für Abnutzung für ein 1988 erworbenes vermietetes Mehrfamilienhaus oder gehörte das 1990 in neun Eigentumswohnungen aufgeteilte und an einen Erwerber veräußerte Grundstück zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels (Erwerb in Verkaufsabsicht, Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.09.1995
Vorinstanz/AZ: 11 K 5915/92 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 268
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.1998
Erledigungs-Az: X R 17/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils