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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 57/15 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, BGB § 535 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Miete, Mietvertrag, Anlagevermögen |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei dem Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen um Mietzinsen, die zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3250/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 57/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 22 |