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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 9/05 |
§§: | AO 1977 § 152 |
Schlagwörter | Ermessensentscheidung, Verspätungszuschlag |
Rechtsfrage: | Prüfungskompetenz der FGe bei Ermessensentscheidungen der Finanzverwaltung: Kann das FG im Rahmen der Ermessensprüfung durch eigene Erwägungen den vom Finanzamt wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzten Verspätungszuschlag mindern (hier: um 50 v.H. unter teilweiser Stattgabe der Klage)? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4742/00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 9/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 27 26 |