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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 5/20 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Anfechtung, Änderung der Bemessungsgrundlage, Organschaft |
Rechtsfrage: | Vorsteuerberichtigung bei einer aufgrund von Insolvenz nicht mehr bestehenden Organschaft: Stellen Umsatzsteuerforderungen im Insolvenzverfahren einer vormaligen Organgesellschaft, die auf Vorsteuerberichtigungsansprüchen i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG wegen der Rückgewähr von insolvenzrechtlich anfechtbar geleisteten Zahlungen an ihre Lieferanten basieren, auch bei Durchsetzung der Anfechtungsansprüche durch den Insolvenzverwalter des vormaligen Organträgers Masseverbindlichkeiten der vormaligen Organgesellschaft dar? - Hat eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung beim umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfänger (vormalige Organgesellschaft) oder beim anfechtenden Zahlungsempfänger (vormaliger Organträger) zu erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1108/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 15 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2023 |
Erledigungs-Az: | XI R 5/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 02 71 |