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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/15 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 15 Abs. 2 Nr. 1, UStG 2005 § 15 Abs. 4
Schlagwörter Insolvenzverwalter, Vergütung, Vorsteuerabzug, Umsatz, Insolvenzmasse
Rechtsfrage: Abzugsfähigkeit der Vorsteuerbeträge aus der Insolvenzverwaltervergütung: 1. Sind für den Abzug der Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung die Umsätze maßgeblich, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erbracht werden, oder die bis zur Insolvenzeröffnung insgesamt getätigten Ausgangsumsätze? - 2. Besteht die Leistung eines Insolvenzverwalters nicht nur in der Erzielung von Umsätzen aus der Verwertung der Insolvenzmasse, sondern in der Abwicklung der gesamten - ehemaligen - wirtschaftlichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners? - 3. Sind die Dienstleistungen eines Insolvenzverwalters mit solchen Leistungen vergleichbar, die für die Abwicklung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen in Anspruch genommen werden, und entsprechend zu beurteilen? Gehören die Kosten dafür zu den allgemeinen Kosten des Unternehmers und sind Bestandteil seiner gesamten unternehmerischen Tätigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.01.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 25/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2015
Erledigungs-Az: V R 15/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 55