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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 13/20 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2, EStG § 52 Abs. 18 Satz 3 |
Schlagwörter | Pflegeversicherung, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Steuerfreie Einnahme, Unionsrecht |
Rechtsfrage: | Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von in Luxemburg gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben im Inland: Ist die mit Gesetz vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2338) eingeführte Rückausnahme des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG dahingehend auszulegen, dass mit dem in Nr. 1 Buchstabe c der Vorschrift normierten Tatbestandsmerkmal "keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" durch den Beschäftigungsstaat die Abzugsfähigkeit der Beiträge der jeweiligen Versicherungssparte gemeint ist? - Verstößt die Nichtberücksichtigung der anteiligen Vorsorgeaufwendungen in Gestalt der Pflegeversicherungsbeiträge gegen Unionsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1692/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2021 |
Erledigungs-Az: | X R 13/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 02 72 |