
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 12/20 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa |
Schlagwörter | Pensionskasse, Grenzgänger, Sonderausgabe, Sonstige Einkünfte, Zufluss, Einheitlichkeit |
Rechtsfrage: | Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung überobligatorischer Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse bei einem Grenzgänger als Arbeitslohn sowie der Sonderausgabenabzug dieser Beiträge: Inwieweit wird ein Zufluss bereits zum Zeitpunkt bei den Einzahlungen des Arbeitgebers in die Pensionskasse realisiert? - Frage der steuerrechtlichen Beurteilung von Beiträgen an (und Leistungen von) Schweizer öffentlich-rechtliche(n) Pensionskassen im Hinblick auf die einheitliche Behandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Pensionskassen im BMF-Schreiben vom 27.7.2016 (BStBl 2016 I S. 759) und die zu öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ergangenen BFH-Urteile vom 23.10.2013 X R 33/10 (BFHE 243 S. 332, BStBl 2014 II S. 103) und vom 16.9.2015 I R 83/11 (BFHE 253 S. 527, BStBl 2016 II S. 681). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.04.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1497/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 08 02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen VI R 46/20 |