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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 72/05 |
| §§: | UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1999 § 6 a Abs. 1, UStDV § 17 a Abs. 2 Nr. 2, UStDV § 17 c Abs. 2 Nr. 9 |
| Schlagwörter | Innergemeinschaftliche Lieferung, Bestimmungsort, Gemeinschaftsgebiet, Abholung, EG, Binnenmarkt |
| Rechtsfrage: | Ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§§ 4 Nr. 1 b, 6 a Abs. 1 UStG) im Falle der Abholung die genaue Angabe des Bestimmungsortes (§§ 17 a Abs. 2 Nr. 2, 17 c Abs. 2 Nr. 9 UStDV) im übrigen Gemeinschaftsgebiet entbehrlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 10.02.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1738/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.11.2007 |
| Erledigungs-Az: | V R 72/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 16 57 |