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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 78/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BeamtVG § 58 Abs. 1, BGB § 1408 Abs. 1, BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Versorgungsausgleich, Auffüllungszahlung, Scheidung, Ausgleichszahlung, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Ist die von einem Beamten im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seinen Ehepartner geleistete Ausgleichszahlung zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs einer sog. Auffüllungszahlung an den Dienstherrn gemäß § 58 Abs. 1 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge gleichzusetzen und liegen insoweit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor? Fehlender objektiver Zusammenhang der Ausgleichszahlung mit dem Beruf? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1769/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1593 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 81 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 78/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 50 |