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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-470/18 (EuGH)
§§: Grundrechtecharta Art. 47, Grundrechtecharta Art. 7
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Beweismittel, Belgien, Grundrechtecharta
Rechtsfrage: Ist Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er in Bezug auf die Mehrwertsteuer unter allen Umständen der Verwendung von Beweismitteln, die unter Verletzung des durch Art. 7 der Charta garantierten Rechts auf Achtung des Privatlebens erlangt wurden, entgegensteht, oder lässt er eine nationale Regelung zu, nach der das Gericht, das entscheiden muss, ob ein solches Beweismittel als Grundlage für eine Mehrwertsteuerfestsetzung verwendet werden darf, eine Abwägung, wie in Rn. 4 der Vorlageentscheidung beschrieben, vorzunehmen hat?
Vorinstanz: Hof van Cassatie (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 5
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 24.10.2019
Erledigungs-Az: Rs C-469/18 und C-470/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 40