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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 42/14 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Erstattung, Umsatzsteuer, Rechnungsaussteller
Rechtsfrage: Hat der Leistungsempfänger, der einen überhöhten Umsatzsteuerbetrag an einen Rechnungsaussteller geleistet, die insoweit zu viel erstattete Vorsteuer an das Finanzamt zurückgezahlt und der gegen den Rechnungsaussteller einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch hat, zugleich auch einen Direktanspruch gegen den Fiskus auf Erstattung des überhöhten Umsatzsteuerbetrags, wenn der Rechnungsaussteller inzwischen insolvent ist und es dem Leistungsempfänger daher unmöglich ist, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller zurückzuerhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.09.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 939/11 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1934
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2015
Erledigungs-Az: VII R 42/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 59