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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 68/06 |
§§: | InvZulG § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 171 Abs. 4 Satz 2, EStG § 15 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Rückforderung, Verwirkung, Außenprüfung, Betriebsaufspaltung, Gewerbliche Einkünfte, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Strittig ist die Aufhebung und Rückforderung der Investitionszulage wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung und die evt. Verwirkung des Rückforderungsanspruchs nach Betriebsprüfung. Betriebsführungs- und Managementvertrag, mit dem der Betriebsgesellschaft ein Anspruch auf Verlustausgleich eingeräumt wird, als verdeckter Pachtvertrag mit dem Hoteldirektor? Kein dreijähriges Dienen zu eigenbetrieblichen Zwecken, da mangels Betriebsaufspaltung notwendige Umqualifizierung der gewerblichen Einkünfte der Betriebsgesellschaft in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 197/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 68/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 78 |