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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 28/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 | 
| Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte | 
| Rechtsfrage: | Arbeitnehmererfindervergütung als einmalige Abfindungszahlung nach Eintritt in den Ruhestand als außerordentliche Einkünfte, statt wie bisher als jährliche laufende Vergütung: Ist es ausreichend, dass eine zumindest subjektiv empfundene Zwangslage vorgelegen hat, die anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 05.05.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4151/08 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 34 86 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.02.2012 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 28/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 14 26 | 
