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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 20/19 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2 a, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Rückstellung, Bonus, Gutschein, Wirtschaftliche Belastung |
Rechtsfrage: | Ist die auf einem Bonuspunktesystem beruhende Verpflichtung eines Einzelhändlers, Kunden bei zukünftigen Einkäufen Rabatte zu gewähren, die sich nach einem Prozentsatz der in der Vergangenheit getätigten Umsätze bemessen, bereits mit der Ausgabe der entsprechenden Gutscheine oder aber erst durch zukünftige Einkäufe des jeweiligen Kunden wirtschaftlich verursacht? Greift insoweit das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2 a EStG ein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1050/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 12 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2022 |
Erledigungs-Az: | IV R 20/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 20 81 |