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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 6/16 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2, ErbStG § 10 Abs. 7, AEUV Art. 63 Abs. 1, AEUV Art. 65 Abs. 3 |
Schlagwörter | Schenkung, Stiftung, Schweiz, Familienstiftung, Kapitalverkehrsfreiheit, EG, EU |
Rechtsfrage: | Ist die Zuwendung einer Familienstiftung Schweizerischen Rechts an eine im Inland ansässige natürliche Person als Schenkung unter Lebenden zu versteuern? - 1. Wie sind die Statuten ausländischer Stiftungen unter Bezugnahme auf inländische Gesetze auszulegen? - 2. Ist § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Zuwendung ausländischer Stiftungen anwendbar, wenn die Zuwendung nach Ansicht des FG nicht satzungsgemäß ist? - 3. Wie ist das Verhältnis von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zu § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bei Zuwendung durch ausländische Stiftungen? - 4. Ist § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung ausländischer Stiftungen anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2471/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1461 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 6/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 04 |