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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 120/04 |
| §§: | GewStG § 9 Nr. 2 a, EStG § 50 c |
| Schlagwörter | Gewerbeertrag, Gewinnermittlung, Hinzurechnung, Gewerbesteuer, Schachtelprivileg |
| Rechtsfrage: | Greift die Regelung des § 50 c EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrages? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 05.10.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | I 365/2001 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 40 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.02.2006 |
| Erledigungs-Az: | I R 120/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 27 09 |