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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 64/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, UStG § 3 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Ausland, Geschäftschance, Schwestergesellschaft, Subunternehmer, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Hätte eine GmbH selbst Gewinnchancen als Bauträger wahrnehmen müssen oder durfte sie damit eine verbundene Schwestergesellschaft als Subunternehmerin beauftragen? Liegen in den einzelnen Tatbeständen von körperschaftsteuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschüttungen (u.a. Kosten für fehlgeschlagene Planungen einer Ferienanlage in einem afrikanischen Staat) auch im Inland umsatzsteuerbare Vorgänge vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 152/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.08.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 64/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 69 |