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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 79/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, GG Art. 3, AO 1977 § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Elternzeit, Mutterschutz, Rechtliches Gehör, Zeuge |
Rechtsfrage: | Rückforderung von Kindergeld für volljährige Tochter, die nach der Geburt ihres Kindes die Ausbildung abbrach und zwei Jahre Elternzeit nahm? Gleichbehandlung von Mutterschutzzeit und Elternzeit? Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von Parteivortrag und Zeugenaussagen zur Frage der Kenntnis der Familienkasse von der beanspruchten Elternzeit? Besteht Vertrauensschutz wegen Weiterzahlung des Kindergeldes trotz Kenntnis? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 535/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 04 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 79/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 49 |