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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/96
§§: EStG §§ 2, 4, 15, 16, UmwStG 1957 §§ 1, 3, 11, AO 1977 § 4, BGB § 242
Schlagwörter Umwandlung, Aufgabegewinnbesteuerung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Aufgabegewinnbesteuerung bei Umwandlung einer Grundstücksverwaltungs-GmbH in eine Schein-OHG - Handelte es sich bei der im Kj. 1959 erfolgten Umwandlung der GmbH in eine - nur das zum bisherigen Betriebsvermögen der GmbH gehörende gemischtgenutzte Grundstück verwaltende - OHG trotz Eintragung der OHG im Handelsregister um keine - auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben - nach dem UmwStG 1957 steuerbegünstigte Umwandlung, sondern um eine Betriebsaufgabe, mit der Folge, daß bei der OHG im Kj. 1987 die Besteuerung eines Aufgabegewinns ausgeschlossen ist, weil dieser bereits 1959 bei der Veranlagung der GmbH hätte erfaßt werden müssen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.02.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 2720/93 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2000
Erledigungs-Az: IX R 23/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 59 84