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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-144/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 83/182/EWG Art. 7 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Finnland, Steuerbefreiung, vorübergehende Einfuhr, Wohnsitz, Aufenthalt, Verkehrsmittel
Rechtsfrage: Hat die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 RL 83/182/EWG des Rates vom 28.3.1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel verstoßen, dass sie für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel eine unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes verwendet hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Republik Finnland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 171 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 04.06.2009
Erledigungs-Az: Rs C-144/08