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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 69/97 |
§§: | FGO § 64 Abs. 1, FGO § 47 Abs. 2 |
Schlagwörter | Klage, Adressierung, Klageerhebung, Klageanbringung |
Rechtsfrage: | Vom Vertreter des Klägers ordnungsgemäß erhobene Klage, wenn der Schriftsatz an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts adressiert ist, aber keine Angaben über das Gericht enthält, bei dem Klage erhoben werden soll? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | IX 141/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 57 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 09 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 69/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 65 86 |