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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 1/02
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, BGB § 547, HGB § 255
Schlagwörter Landwirtschaft, Verpachtung, Erbvertrag, Aufwendungsersatz, Verzicht
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen des Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebs für die Dacherneuerung eines Gebäudes unter gleichzeitiger Schaffung von Unterkünften für Saisonarbeitskräfte als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Pächter (Sohn) mit seinem Vater (Verpächter) einen Erbvertrag über den Hof geschlossen und hinsichtlich der Kosten für die Dacherneuerung auf einen Aufwendungsersatz gemäß § 547 BGB verzichtet hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.2001
Vorinstanz/AZ: 15 K 176/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.2004
Erledigungs-Az: IV R 1/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 27 49