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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 79/13 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden in einer Einliegerwohnung im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit seinen Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 134/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 19 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 79/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 12 |