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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 62/97 |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbs 2 |
| Schlagwörter | Geschäftsführervergütung, Vorweggewinn, Gesellschaft mbH, Atypische stille Gesellschaft |
| Rechtsfrage: | Ist die Geschäftsführervergütung des atypisch still an einer GmbH Beteiligten, der zugleich die Geschäfte der GmbH führt, als Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG einzuordnen? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 18.06.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 2413/93 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1503 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.1998 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 62/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 57 31 |