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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-330/19 (EuGH)
§§: ZK Art. 121 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 121 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Zollpräferenz, Einfuhr, Veredelung, Überführung
Rechtsfrage: Führt Art. 121 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften dazu, dass eine Zollpräferenzmaßnahme, für die Einfuhrwaren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr unter Anwendung des Nichterhebungsverfahrens in Betracht kamen, auch noch bei der Bestimmung des Betrags der Zollschuld, die bei der Überführung dieser Waren in unverändertem bzw. verändertem Zustand in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht, berücksichtigt werden kann, wenn diese Maßnahme zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ausgesetzt ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 238 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.10.2020
Erledigungs-Az: Rs C-330/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 37