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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 24/04 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34, EStG § 19 |
Schlagwörter | Entschädigung, Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Arbeitslohn |
Rechtsfrage: | Aufteilung einer einheitlichen Abfindung in tarifbegünstigte Entschädigung und laufend zu versteuernden Arbeitslohn: Ist für die Frage, ab wann vertragliche Lohnansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, der im Aufhebungsvertrag genannte Zeitpunkt maßgebend? Gilt dies auch, wenn der Aufhebungsvertrag zur Erledigung eines Rechtsstreits geschlossen wurde und aufgrund der Kündigung das Beschäftigungsverhältnis über das vereinbarte Ende hinaus bestanden hätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 7295/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 26 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 24/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 17 26 |