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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 102/01 |
§§: | UmwStG § 20 Abs. 2, UmwStG § 20 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 2, HGB § 240 Abs. 1, HGB § 242 Abs. 1 |
Schlagwörter | Einbringung, Kommanditanteil, Bewertungswahlrecht, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Ist im Fall der Einbringung von Kommanditanteilen anlässlich der Sachgründung einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen AG das aus § 20 Abs. 2 UmwStG folgende Bewertungswahlrecht mit Bindung auch für ertragsteuerliche Zwecke bei der Erstellung des Eröffnungsinventars bzw. der Eröffnungsbilanz auszuüben mit der Folge, dass eine nachfolgende Änderung der Wahl nicht zulässig ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4528/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 151 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 102/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 53 |