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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 73/00
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Neue Tatsache, Ermittlungspflicht, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Entschädigung, Abfindung
Rechtsfrage: 1. Ist eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ausgeschlossen, wenn das Finanzamt bei einem Sondertatbestand (hier: Arbeitnehmerabfindung) auf die vorliegenden Angaben (z.B. Steuererklärung, Lohnsteuerkarte) vertraut und keine weiteren Ermittlungen (z.B. Anforderung der Vereinbarung; § 88 AO 1977) durchführt? - 2. Steuerbegünstigung für Abfindung trotz fehlender Zusammenballung rechtens, wenn die in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende Zahlung unter einer aufschiebenden Bedingung steht (hier: Aufstieg einer Fußballmannschaft), die nicht in die Sphäre einer Vertragspartei fällt, und die erste Zahlung entgehenden Lohn, die zweite Zahlung das Entgehen einer Chance auf eine künftig anfallende Prämie abdeckt. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 13.10.1999
Vorinstanz/AZ: 4 99 108 K 3
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 175
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2002
Erledigungs-Az: XI R 73/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet