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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 27/07 (BFH) | 
| §§: | AO § 174 Abs. 4 | 
| Schlagwörter | Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Treu und Glauben | 
| Rechtsfrage: | Ist das FA auch dann zu einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO befugt, wenn für den betreffenden Veranlagungszeitraum zwischenzeitlich ein bestandskräftiger Erstbescheid ergangen ist, in welchem die dem FA bekannten nunmehr zur Korrektur führenden Vorgänge (Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns) hätten verarbeitet werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.06.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 3835/04 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1304 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 29 35 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 28.01.2009 | 
| Erledigungs-Az: | X R 27/07 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 06 78 | 
