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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 22/02 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 351 Abs. 1, EStG § 26 Abs. 2 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Wahlrecht, Veranlagungsart, Änderung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Kann im Rahmen des Einspruchs gegen den (wegen erhöhter Kinderfreibeträge) geänderten Einkommensteuerbescheid das Wahlrecht auf getrennte Veranlagung wegen Festsetzungsverjährung nicht erneut ausgeübt werden? Antrag auf Änderung der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO 1977 trotz der zwei inhaltlich selbständigen Verwaltungsakte bei für die Ehegatten zusammengefassten Einkommensteuerbescheiden? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 415/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 22/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 25 |